Änderung der Corona-Verordnung des Landes
Die Landesregierung hat die meisten Corona-Beschränkungen aufgehoben. Aufgehoben wurde insbesondere die 3G-Regelung für Gottesdienste in geschlossenen Räumen. Für den Besuch von Gottesdiensten gilt keine Maskenpflicht mehr. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern wird empfohlen.